Vor-Gründungsberatung
/ Zuschuss zu Beratungskosten
Vorgründungsberatung
Mit der
Förderung der Vorgründungsberatung in Höhe
von 75% von max. 6.000,- Euro soll die Gründung von
Unternehmern in Sachsen unterstützt werden. Der Freistaat
Sachsen gewährt daher Zuschüsse bei der Inanspruchnahme
von Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase, um
den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Voraussetzung
ist u.a. die Vorlage eines Gründungs-konzeptes. Die beabsichtigte
Unternehmensgründung darf noch nicht erfolgt sein.
Gründercoaching Deutschland mit Förderfenster aus der Arbeitslosigkeit
Seit 1. Oktober 2008 können auch Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit
ein Coaching beantragen. Die Förderung können Gründer und
Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren, beziehen. Der Zuschuss
wird für Expertenhilfe gezahlt, wenn sie innerhalb des ersten
Jahres nach der Gründung in Anspruch genommen wird. Die Zuschusshöhe
beträgt 90 % des maximalen Beratungshonorars von 4.000
Euro. Gründungen aus der Arbeitslosigkeit werden somit stärker
gefördert als andere Gründungen, die mit bis zu 75 % des Beraterhonorars
bezuschusst werden.
Gründercoaching Deutschland
Die KfW-Mittelstandsbank bietet ein bundesweites Coaching-Programm
für Jungunternehmer. Gefördert werden Beratungen für Unternehmen,
die vor nicht mehr als 5 Jahren gegründet wurden. Dafür können
Unternehmer Zuschüsse über einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten
bekommen. Der Zuschuss beträgt in den neuen Bundesländern
bis zu 75 % des Beratungshonorars von maximal 6.000
Euro, also bis zu 4.500 Euro. Die Zuschüsse für das Gründercoaching
werden nur gewährt, wenn der Berater bei der Kreditanstalt
für Wiederaufbau gelistet ist. Nähere Informationen zum Gründercoaching
Deutschland erhalten Sie über unser Kontaktformular
oder bei den Beratern ihrer zuständigen IHK.
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haben weitere Fragen zu Ihrer Existenzgründung
oder möchten genau wissen, welche Zuschüsse für
Sie zutreffen?
Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular
oder den Telefon-Rückruf-Service.