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Einnahme-Überschuss-Rechnung / Existenzgründung / Existenzgründer


Einnahme-Überschuss-Rechnung

Die Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine Form der Gewinnermittlung. Sie ist eine Gegenüberstellung von tatsächlich erhaltenen Betriebseinnahmen (Zuflussprinzip) und tatsächlich geleisteten Betriebsausgaben (Abflussprinzip). Der Gewinn ist der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Selbstverständlich gilt die Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) auch für die Errechnung eines etwaigen Betriebsverlustes. Diese Methode der Gewinnermittlung steht jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung.

Die meisten Gründer und Selbständigen müssen keine doppelte Buchhaltung führen und auch keine Bilanzen erstellen. Für sie reicht zunächst fast immer eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus. Erst wenn beim Gewerbebetrieb der Gewinn 50.000 Euro pro Jahr übersteigt (oder der Umsatz 500.000 Euro), fordert das Finanzamt zur Umstellung der Buchhaltung auf. Bei Freiberuflern genügt unabhängig von Gewinn und Umsatz die EÜR, ins Handelsregister eingetragene Unternehmen wie z.B. GmbHs müssen dagegen grundsätzlich immer bilanzieren.

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