Einnahme-Überschuss-Rechnung
Die
Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine Form der
Gewinnermittlung. Sie ist eine Gegenüberstellung von tatsächlich
erhaltenen Betriebseinnahmen (Zuflussprinzip) und tatsächlich
geleisteten Betriebsausgaben (Abflussprinzip). Der Gewinn
ist der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben.
Selbstverständlich gilt die Einnahme-Überschuss-Rechnung
(EÜR) auch für die Errechnung eines etwaigen Betriebsverlustes.
Diese Methode der Gewinnermittlung steht jedoch nur unter
bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung.
Die meisten Gründer und Selbständigen müssen keine doppelte
Buchhaltung führen und auch keine Bilanzen erstellen. Für
sie reicht zunächst fast immer eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung
(EÜR) aus. Erst wenn beim Gewerbebetrieb der Gewinn 50.000
Euro pro Jahr übersteigt (oder der Umsatz 500.000 Euro), fordert
das Finanzamt zur Umstellung der Buchhaltung auf. Bei Freiberuflern
genügt unabhängig von Gewinn und Umsatz die EÜR, ins Handelsregister
eingetragene Unternehmen wie z.B. GmbHs müssen dagegen grundsätzlich
immer bilanzieren.
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