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Darlehen / Existenzgründung / Existenzgründer


Darlehen

Stellt ein Darlehensgeber (z.B. die Bank) einem Darlehensnehmer (z.B. ein Unternehmer) Kapital einer bestimmten Höhe für eine festgelegte Zeit zur Verfügung, so kann von einem Darlehen gesprochen werden. Für diese Leistung muss der Darlehensnehmer ein Entgelt in einer festgesetzten Höhe bezahlen. Dieses Entgelt wird auch Zins oder Darlehenszins genannt.

Im Darlehensvertrag wird vereinbart, wie und mit welchen Beträge das Darlehen vom Darlehensgeber zurückzuzahlen ist. Im Rückzahlungsbetrag oder auch Kapitaldienst sind also in den meisten Fällen Zinsen und Tilgung kombiniert. Die Vertragsparteien können sich auf verschiedenen Modelle einigen, um den Darlehensvertrag anzupassen. So können bspw. tilgungsfreie Jahre oder Tilgungen am Ende einer bestimmten Zeit vereinbart werden.

Arten von Darlehen (Krediten):
Fälligkeits-Darlehen:
Die Rückzahlung erfolgt in voller Höhe am Fälligkeitsdatum, während der Laufzeit werden nur Zinsen gezahlt.
Kündigungs-Darlehen:
Während der Laufzeit werden ebenfalls nur Zinsen gezahlt, die Rückzahlung erfolgt in voller Höhe nach Kündigung und Ablauf einer vorher festgelegten Kündigungsfrist.
Tilgungs-Darlehen:
Die Rückzahlung erfolgt in Teilbeträgen den sogenannten Raten. Hier werden Annuitäten-Darlehen oder Abzahlungs-Darlehen unterschieden.
Beim Annuitätendarlehen verpflichtet sich der Schuldner zur regelmäßigen Zahlung jährlich gleich-bleibender Beträge (Annuitäten). Davon entfällt ein ständig wachsender Teil auf die Tilgung und ein ständig sinkender Teil auf die Zinsen.
Das Abzahlungsdarlehen (Ratentilgung) sieht eine jährlich gleichbleibende Tilgungsquote vor. Da die Zinsen für die verbleibende Restschuld sinken, verringern sich die jährlichen Zahlungen. Die Rückzahlung dauern im Vergleich zur Annuitätentilgung länger (bei sonst gleichen Bedingungen).
Quelle: www.Betriebsausgabe.de bzw. www.Gruenderlexikon.de

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