Darlehen
Stellt
ein Darlehensgeber (z.B. die Bank) einem Darlehensnehmer (z.B.
ein Unternehmer) Kapital einer bestimmten Höhe für eine festgelegte
Zeit zur Verfügung, so kann von einem Darlehen gesprochen
werden. Für diese Leistung muss der Darlehensnehmer ein Entgelt
in einer festgesetzten Höhe bezahlen. Dieses Entgelt wird
auch Zins oder Darlehenszins genannt.
Im Darlehensvertrag wird vereinbart, wie und mit welchen Beträge
das Darlehen vom Darlehensgeber zurückzuzahlen ist. Im Rückzahlungsbetrag
oder auch Kapitaldienst sind also in den meisten Fällen Zinsen
und Tilgung kombiniert. Die Vertragsparteien können sich auf
verschiedenen Modelle einigen, um den Darlehensvertrag anzupassen.
So können bspw. tilgungsfreie Jahre oder Tilgungen am Ende
einer bestimmten Zeit vereinbart werden.
Arten von Darlehen (Krediten):
Fälligkeits-Darlehen:
Die Rückzahlung erfolgt in voller Höhe am Fälligkeitsdatum,
während der Laufzeit werden nur Zinsen gezahlt.
Kündigungs-Darlehen:
Während der Laufzeit werden ebenfalls nur Zinsen gezahlt,
die Rückzahlung erfolgt in voller Höhe nach Kündigung und
Ablauf einer vorher festgelegten Kündigungsfrist.
Tilgungs-Darlehen:
Die Rückzahlung erfolgt in Teilbeträgen den sogenannten Raten.
Hier werden Annuitäten-Darlehen oder Abzahlungs-Darlehen unterschieden.
Beim Annuitätendarlehen
verpflichtet sich der
Schuldner zur regelmäßigen Zahlung jährlich gleich-bleibender
Beträge (Annuitäten). Davon entfällt ein ständig wachsender
Teil auf die Tilgung und ein ständig sinkender Teil auf die
Zinsen.
Das Abzahlungsdarlehen (Ratentilgung) sieht eine jährlich
gleichbleibende Tilgungsquote vor. Da die Zinsen für die verbleibende
Restschuld sinken, verringern sich die jährlichen Zahlungen.
Die Rückzahlung dauern im Vergleich zur Annuitätentilgung
länger (bei sonst gleichen Bedingungen).
Quelle: www.Betriebsausgabe.de bzw. www.Gruenderlexikon.de
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