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Altersvorsorge für Existenzgründer / Existenzgründung


Altersvorsorge für Existenzgründer

Selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer sollten den Aufbau ihrer Altersversorgung rechtzeitig planen. Gut zu wissen: Die Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung, die man sich in der Zeit als Arbeitnehmer erworben hat, bleiben erhalten. Selbständige Freiberufler und Gewerbetreibende können auch weiterhin Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund abführen. Für sie gelten die Mindestbeiträge für freiwillig Versicherte.
Sie betragen monatlich 79,60 Euro (West und Ost in 2009).

Allerdings: Die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung deckt für den Selbstständigen normalerweise nur eine Grundversorgung ab. Um im Alter ausreichend abgesichert zu sein, sollten Sie daher für weitere Rücklagen sorgen: durch Geldanlagen wie Sparverträge, Investmentfonds, Immobilienbesitz, Kapital bildende Lebensversicherungen oder eine private Rentenversicherung.

Pfändungsschutz für Altersvorsorge
Die Altersvorsorge ist vor einer Pfändung geschützt. Generell müssen Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Bankspar- und Investmentfondssparpläne, die Pfändungsschutz genießen, folgende Bedingungen erfüllen: Die Rente wird nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder nur bei Eintritt der Berufsunfähigkeit gewährt; über die Ansprüche aus dem Vertrag darf nicht verfügt werden; die Bestimmungen von Dritten mit Ausnahme von Hinterbliebenen als Berechtigte ist ausgeschlossen; die Zahlung einer Kapitalleistung, ausgenommen eine Zahlung für den Todesfall, ist nicht vereinbart.

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