Altersvorsorge
für Existenzgründer
Selbstständige
Unternehmerinnen und Unternehmer sollten den Aufbau ihrer
Altersversorgung rechtzeitig planen. Gut zu wissen: Die Ansprüche
an die gesetzliche Rentenversicherung, die man sich in der
Zeit als Arbeitnehmer erworben hat, bleiben erhalten. Selbständige
Freiberufler und Gewerbetreibende können auch weiterhin Beiträge
an die Deutsche Rentenversicherung Bund abführen. Für sie
gelten die Mindestbeiträge für freiwillig Versicherte.
Sie betragen monatlich 79,60 Euro (West und Ost in 2009).
Allerdings: Die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
deckt für den Selbstständigen normalerweise nur eine Grundversorgung
ab. Um im Alter ausreichend abgesichert zu sein, sollten Sie
daher für weitere Rücklagen sorgen: durch Geldanlagen wie
Sparverträge, Investmentfonds, Immobilienbesitz, Kapital bildende
Lebensversicherungen oder eine private Rentenversicherung.
Pfändungsschutz für Altersvorsorge
Die Altersvorsorge ist vor einer Pfändung geschützt. Generell
müssen Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen,
Bankspar- und Investmentfondssparpläne, die Pfändungsschutz
genießen, folgende Bedingungen erfüllen: Die Rente wird nicht
vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder nur bei Eintritt
der Berufsunfähigkeit gewährt; über die Ansprüche aus dem
Vertrag darf nicht verfügt werden; die Bestimmungen von Dritten
mit Ausnahme von Hinterbliebenen als Berechtigte ist ausgeschlossen;
die Zahlung einer Kapitalleistung, ausgenommen eine Zahlung
für den Todesfall, ist nicht vereinbart.
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